Der Regens chori (1731-1770)

Im August 1730 setzte Michael Reinwald, seit fast 30 Jahren Schulmeister und regens chori, ein deutliches Signal zur Regelung seiner Nachfolge, indem er seinen “Tenoristen” und Hilfslehrer Anton Perchtold mit seiner Tochter Barbara verheiratete. Doch als der alte Schulmeister im März 1731 starb, führten zunächst seine Witwe Maria Anna und der Hilfslehrer Schule und Kirchenchor provisorisch weiter, und im Juli 1731 suchte Maria Anna beim Stadtmagistrat umb die alhiesige chorregentenstöll an. Da sie mit Johann Matthias Wravetius ein taugliches subjectum präsentieren konnte und der Pfarrer auch nichts dagegen hatte, wurde ihr Ansuchen genehmigt. Wohlgemerkt: Regens chori war nun die Witwe Reinwald, nur in ihrem Namen übte Wravetius das Amt aus! Bald darauf heiratete das junge Paar (er war 27, sie 34).1

Mit dem übergangenen Perchtold dürften sich die beiden von vornherein geeinigt haben, doch mit einem der Sängerknaben gab es Schwierigkeiten. Gegen Ende des Jahres fand man auch hier zu einer Einigung; mit seinem Vater Adam Höfer wurde ausgehandelt, daß der Diskantist noch ein Jahr beim regens chori bleiben sollte.2 Nun schien einer gedeihlichen Entwicklung nichts mehr im Wege zu stehen, da starb im April 1732 plötzlich die Chorregentin. Daraufhin mußte ihr Witwer aus dem Haus ausziehen, denn das erbten mehrheitlich die Stiefkinder, mit denen sich Frau Wravetius nie besonders verstanden hatte. Vorübergehend kam er dadurch sogar in finanzielle Bedrängnis und mußte um pünktliche Auszahlung seines Gehalts ersuchen, die sonst anscheinend nicht üblich war.3

Erst 1733 geriet das Leben des regens chori wieder in ruhigere Fahrwasser. Zunächst wurde er am 8. Jänner mit beylegung des rectoris titul confirmiret, also im Amt bestätigt.4 Bald darauf heiratete er wieder. Seine Braut Maria Magdalena hatte er offensichtlich von auswärts, vielleicht aus seinem (uns unbekannten) Heimatort, geholt, denn in den Badener Pfarrmatriken ist die Ehe nicht vermerkt. Das ungefähre Datum der Hochzeit können wir nur daraus erschließen, daß die älteste Tochter Carolina Barbara am 9. Dezember 1733 getauft wurde. Zahlreiche weitere Kinder sollten folgen:
1735 Anna Elisabeth, 1736 Johann Jakob, 1738 Franz Karl, 1739 Johann Matthias, 1741 Josef Stefan, 1742 Maria Magdalena, 1743 Marianna; die beiden letzteren starben kurz nach der Geburt.5

Die jungen Eheleute waren nicht sehr begütert, aber dafür couragiert. Sie nahmen einen Kredit von 1000 Gulden auf und kauften damit das prominente Haus Hauptplatz 6. Der Kaufpreis betrug genau 1000 Gulden – d.h. sie hatten das Haus gekauft, ohne einen Groschen Geld zu haben! Der Badener Stadtmagistrat scheint Zweifel am guten Ausgang dieser Sache gehabt zu haben, denn erst 1737, als deutlich zu ersehen war, daß die beiden der Schuldenlast gewachsen waren, wurden sie als Bürger der Stadt Baden anerkannt. Trotzdem hatten sie 1742 erst 400 Gulden abgestottert – vermutlich zahlten sie ein Leben lang an ihrem Haus!6

Von den Kindern wissen wir nicht viel. Die älteste Tochter heiratete Anton Stoll, nachdem er Nachfolger ihres Vaters als Schulmeister und regens chori geworden war.7 Der älteste Sohn Johann Jakob wurde Lehrer und Kirchenmusiker wie sein Vater, der nächste dagegen spinnfacteur, d.h. er hatte zu Hause eine Spinnerei, die der Kattunfabrik Ebreichsdorf zuarbeitete.8

Im Jänner 1763 fand der fast 60jährige Vater Wravetius, es sei Zeit, in Pension zu gehen, und suchte beim Stadtmagistrat darum an, sein Amt an seinen Sohn Johann Jakob übergeben zu dürfen. Im März war die Zustimmung des Pfarrers und der Städtischen Kommission eingetroffen, doch Wravetius junior trat sein Amt nie an.9 Warum, wissen wir nicht. Gestorben war er nicht, denn das wäre in den Pfarrmatriken erwähnt. Vielleicht hatte er anderswo eine lukrativere Schulmeisterstelle gefunden. Jedenfalls blieb Wravetius senior bis zum Ende seines Lebens (Begräbnis am 24. Feb. 1770) Schulmeister und regens chori, und sein Badener Haus bekam sein spinnender Sohn Karl.10

Eine Schlägerei in Musikerkreisen

Im September 1734 entwickelte sich aus der Konkurrenz zwischen privaten Musikanten, die gelegentlich gegen Bezahlung spielten, obwohl sie keine Konzession hatten, und den offiziellen, von der Stadt konzessionierten Musikern ein peinlicher Zwischenfall.

Drei junge Männer namens Matthias Edl, Michael Fellner und Matthias Karner waren mit ihren Geigen zum Barbiergesellen Thomas Schweinberger gekommen und hatten ihn aufgefordert, mit ihnen mitzugehen; sie wollten dem Thurnermeister (also dem Leiter des städt. Orchesters) eine schöne Musik machen. Da bei dieser Einladung hörbar ein sarkastischer Unterton mitschwang, riet Schweinberger von dem Unternehmen ab – im schlimmsten Fall hätte der Thurner sogar das Recht, ihre Geigen zu konfiszieren, so warnte er. Gerade als sie gehen wollten, kam der Thurnermeister Christian Kickher vorbei – er war noch im Schlafrock (mit dem man damals offensichtlich auf die Straße gehen konnte!). Er trat an die jungen Leute heran und wollte wissen, wer ihnen erlaubt habe, öffentlich aufzugeigen. Da wurde Edl laut: “Ich geige auf meine eigene Freiheit, und der Thurnermeister hat mir nichts zu verwehren”, so schrie er den Thurner an. Der sah sich mit einer dreifachen Übermacht konfrontiert und sagte daher ganz freundlich, sie solten nur mit guthen gehen. Aber im Guten ging nichts mehr. Der kleine Matthias Edl packte den Thurner bei der Brust, stieß ihn gegen eine Hausmauer und schlug ihn mit einem spanischen Rohr (leichter Spazierstock aus einer fernöstlichen Palmenart) über den Kopf. Der so schmählich Behandelte versuchte, ihm das Rohr zu entreißen und wurde dabei in den Finger gebissen. Nun eilten die Thurnergesellen (also die vier dem Meister unterstellten Stadtmusiker) und der Hilfslehrer Anton Perchtold herbei, und es kam zu einer allgemeinen Schlägerei. Da die Geigen ohnehin schon zerquetschet waren, schlugen die drei Aggressoren auch mit diesen um sich. Eines der Instrumente fiel dabei zu Boden und wurde zertreten auch noch.

Natürlich gab es ein gerichtliches Nachspiel. Die Besitzer der Geigen klagten die Thurner, weil sie versucht hätten, ihnen die Geigen wegzunehmen! Nun wurden der Barbiergeselle und der Lehrer, weil sie sich als einzige der Rauferei entziehen hatten können, als Zeugen befragt. Nachdem er sich Pro und Contra ausführlich angehört hatte, entschied der Stadtrichter wahrhaft weise. Er meinte, daß ohnehin beide Seiten schwere Schäden erlitten hätten und damit zur Genüge bestraft seien. Damit sei der Streit aus der Welt, und wer noch einmal darauf zurückkomme, müsse 2 Reichstaler Strafe zahlen!11

Was hat ein regens chori zu leisten?

Im Juni 1757 mußte sich Wravetius mit einer Änderung der Gebührenordnung herumschlagen. Das nahm er zum Anlaß, das von unerdenckhlichen jahren her bestehende Abkommen zwischen Stadtmagistrat und regens chori zu erläutern.

Verpflichtungen des regens chori:

  • Er ist für die Vokalmusik in vier Stimmen und für das Orgelspiel verantwortlich.
  • Er hat von seinem Gehalt Kost und Besoldung des Succentors (Hilfslehrers) zu bestreiten.
  • Er hat von seinem Gehalt kost und ligerstatt der zwei Singerknaben, eines Altisten und eines Diskantisten, zu bestreiten.
  • Er muß die Singerknaben in der music instruiren.
  • Er muß die musicalien (was damit konkret gemeint ist, wird nicht ausgeführt) auf eigene Kosten beistellen.

Leistungen der Gemeinde:

  • Sie bezahlt dem regens für seine Tätigkeit in Schule und Chor ein jährliches Gehalt von 310 Gulden.
  • Der Altist wird auf Kosten des Kammeramts alle zwei Jahre neu eingekleidet.
  • Der Diskantist wird auf Kosten des Kirchamts alle zwei Jahre neu eingekleidet.12

Wieviel der Schulmeister seinem Hilfslehrer bezahlte, wissen wir nicht, doch war es so wenig, daß ihm die Stadt gegen Ende jedes Jahres ein Getreide- und Holzdeputat zusprach, das verschieden als adjutum oder salarii beytrag bezeichnet wurde – weilen er mit denen singerknaben große strapazen hat, wie man anerkennend hinzufügte. Meist handelte es sich um 2 Metzen (123 Liter) Korn aus der Herrenmühle und 1 – 2 Klafter Holz aus dem Spitalwald.13

Auch den Schulmeister unterstützte die Stadt immer wieder bei der Versorgung der Sängerknaben. 1734 z.B. suchte er um ein pöthgewandt für die singerknaben an. Die Stadt beschloß zu überprüfen, ob das Bürgerspital Bettwäsche abgeben könne, den Rest übernahm das Kammeramt.14

Bei einer Revision der Gemeindefinanzen durch den von der Kaiserin entsandten Grafen Gaisruck im Jahre 1746 wurde es als Anachronismus empfunden, daß die Sängerknaben direkt von Gemeindedienststellen mit Kleidung versorgt wurden. Stattdessen sollte der regens chori jährlich 15 Gulden bekommen. Dieses Geld reichte von Anfang an nicht aus, um alle zwei Jahre neue Kleidung für zwei Kinder anzuschaffen. Stillschweigend legte die Stadt jeweils 3 Gulden dazu, doch 1757 wurde auch das verboten. Der Schulmeister sah aber nicht ein, daß er für die Fehleinschätzung des Grafen jährlich 3 Gulden (also immerhin 1% seines Gehaltes) auslegen sollte und bat die Städtische Kommission (eine der Stadt übergeordnete Stelle) um Abhilfe. Er bekam Recht, künftig bezahlte die Stadt die fehlenden 3 Gulden nicht mehr stillschweigend, sondern hochoffiziell.15

Trotzdem reichte das Schulmeistergehalt kaum aus, um eine Familie zu ernähren, die nicht nur viele Kinder (Wravetius etwa hatte bis zu 7 Kinder gleichzeitig im Haus), sondern praktisch auch den Hilfslehrer und die zwei Sängerknaben umfaßte – und daß außerdem Schulden für den Hauskauf abzuzahlen waren, haben wir schon gehört. Wie fast alle Badener verschaffte sich daher auch regens chori Wravetius ein Nebeneinkommen durch Weinbau und, da er ein eigenes Haus hatte, durch gelegentliches Ausstecken. 1742 hatte er einen einzigen Weingarten in Pfaffstätten, 1743 kam ein zweiter “in Steinbühel” dazu; 1754 konnte er gemeinsam mit seiner Frau einen neuangelegten Weingarten in der Nähe der Einsiedelei am Kalvarienberg erwerben, etwa zur selben Zeit einen weiteren am Mitterberg, der wenig verheißungsvoll “Steinplatte” genannt wurde.16 Die Bearbeitung dieser Weingärten wird im wesentlichen an Frau und Kindern hängen geblieben sein. Der Schulmeister selbst suchte und fand kongenialere Nebenbeschäftigungen. 1743 z.B. übernahm er für den Pfarrer von Tribuswinkel die Anlage eines neuen Urbars,17 1745 erfahren wir, daß er Zechschreiber der Badener Müllerzunft war.18 Auch als Kirchenmusiker gab es Möglichkeiten dazuzuverdienen; so zahlte z.B. die Herrschaft Weikersdorf für das jährliche Hochamt zum Kirchweihfest von St.Helena vier Gulden.19

Bei allem Fleiß: Wravetius war zwar kein Armer, aber vor allem kein wirklich Reicher. Bei seinem Tod hinterließ er ganze 200 Gulden – gerade genug, daß sich die Abfassung eines Testaments lohnte.20

Von Winkelschulen und Orgelbauten

Über das Wirken des Johann Matthias Wravetius als Schulmeister und Chorleiter sind wir äußerst mangelhaft unterrichtet.

Die von seiner Hand überlieferten Schriftstücke sind in einer klaren, regelmäßigen Schrift gestaltet, die man geradzu als “Volksschullehrerschrift” bezeichnen könnte. Die Rechtschreibung ist in sich konsequent und frei von barocken Skurrilitäten, entspricht also einem guten Niveau der Aufklärungszeit. Man wird annehmen dürfen, daß Wravetius als Lehrer auf der Höhe seiner Zeit war.

Trotzdem scheinen nicht alle Bürger mit seiner Unterrichtstätigkeit einverstanden gewesen zu sein, denn ein sonst nicht bekannter Jakob Stephan richtete eine sogenannte “Winkelschule” ein, die bereits 15 Schüler hatte, als sie 1754 vom Stadtmagistrat aufgelöst wurde.21 Oder vielleicht verlangte der unbefugte Konkurrent einfach ein geringeres Schulgeld als die offizielle Schule der Stadt, sodaß das Ausweichen durch Sparsamkeit begründet war und nicht durch Ablehnung des Schulmeisters.

Auch über die kirchenmusikalische Tätigkeit wissen wir nicht viel – eigentlich nur das eine, daß es ständig Sorgen mit der 1710 gebauten Orgel gab. 1734 mußte sie repariert werden, 1747 sprach man bereits von einer neumachung, die aber aus finanziellen Gründen aufgeschoben wurde. Im August 1751 ließ Wravetius wissen, daß für die Orgel eine reparation in jetzigen weinferien höchst nöthig seye. (Daß er die Reparatur in den Ferien unterbringen wollte, läßt übrigens vermuten, daß der Kirchenchor schon damals in den Ferien nicht sang und daher auch keine Orgel brauchte!) Aus diesem Termin wurde aber nichts, denn zunächst ordnete die Stadt einen Lokalaugenschein an. Im Juni 1752 war ein Wiener Orgelbauer bereits seit längerem am Werk und stellte fest, daß er seinen Kostenvoranschlag nicht einhalten werde können. Trotz allem konnte Wravetius im August berichten, daß diese orgl anietzo in recht guetten standt gesezt worden seye.22 Und das dürfte gestimmt haben, denn sie blieb noch bis 1780 in Betrieb.

Die Kirchenmusik probt den Aufstand

Anfang 1753 erhielt Baden einen neuen Pfarrer, mit dem es von Anfang an Ärger gab. Louis Parque von Parquenfeld war ein überaus eigenwilliger Herr, der ständig mit der ganzen Welt im Streit lag.

Bisher war es üblich gewesen, am Sonntag gleich zu Tagesanbruch das Hochamt zu singen, auf das die Predigt folgte. Dann war Schichtwechsel: Die Frühaufsteher gingen nach Hause, und die die während der Frühmesse das Haus gehütet hatten, konnten die zeitlich darauf abgestimmte Messe im Augustinerkloster besuchen. Diese schweigende Übereinkunft sah der neue Pfarrer gar nicht ein. Gleich im ersten Dienstjahr ließ er sich den Regens Chori und den Thurnermeister kommen und teilte ihnen mit, daß künftig die Predigt erst um 8 Uhr früh gehalten werde und daß darauf ein zweites Hochamt zu singen sei. So haben wir erwidert, daß wir solches nicht thun wolten, und wieder unsern weeg gegangen, berichtete Wravecius später. Der Pfarrer ließ sich auf keine Diskussionen ein und verhandelte mit dem Schulmeister von Sooß, daß dieser das zusätzliche Amt übernehmen solle, was aber der Kaplan den Kirchenmusikern ausplauderte.

Nun wandten sich der Regens Chori und der Orchesterleiter an ihre eigentlichen Vorgesetzten: Wohledl und wohlweißer stattrath, großgünstig-, hoch- und villgeehrtiste herrn, so begann ihre Beschwerde, in der sie vor allem auf zwei Dinge hinwiesen, nämlich daß die neue Regelung erstens ohne Not das gut eingeführte Zusammenspiel mit dem Augustinerkloster gefährde und zweitens den ohnehin schlecht bezahlten Musikern eine weitere zeitliche Belastung aufbürde, die sie am Dazuverdienen hindere.

Gleichzeitig mit dieser Beschwerde langte beim Rat eine Petition ein, die nicht weniger als 39 Bürger (das sind über 20% der Haushalte!) mit Unterschrift und Siegel unterzeichnet hatten. Sie befürchteten vor allem wirtschaftliche Nachteile, denn während der Pfarrgottesdienste mußten die Geschäfte und Gaststätten geschlossen bleiben. Das würde nun fast den ganzen Vormittag der Fall sein, es bleibe kaum mehr Zeit zum Einkaufen, und daher würden auch die Fremden ausbleiben, die extra deswegen in Baden in die Kirche gingen – so würde die neue Ordnung, um es modern auszudrücken, ein Eigentor für die Pfarre, weil auch deren Einkünfte zurückgehen würden.

Das zeitliche Zusammentreffen der beiden Protestschreiben ist wohl kaum als Zufall zu werten; auch werden es nicht die Kirchenmusiker gewesen sein, die den Bürgerprotest organisierten. Vielmehr werden sich Richter und Rat auf diese Weise Rückendeckung für eine Beschwerde beim Bischof verschafft haben. Der Pfarrer aber war so wütend, daß er seine rebellischen Kirchenmusiker auf der Stelle entlassen wollte. Das war jedoch eine Kompetenzüberschreitung, denn die beiden waren Angestellte der Stadt Baden – auch dagegen beschwerte sich die Stadt beim Bischof.

Um eine Beruhigung der erhitzten Gemüter zu erreichen, suspendierte der Bischof den Pfarrer Parquenfeld für die Jahre 1756 und 1757 vom Dienst, und als sich zeigte, daß er sich auch in diesen zwei Jahren nicht besonnen hatte, wurde er wegversetzt.23

Die Musik hatte eben schon immer einen hohen Stellenwert – besonders in Baden!

Text: Dr. Rudolf Maurer

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der “Städtischen Sammlungen Baden (Rollettmuseum)”.

1 Traubuch tom. III, fol. 68 (in den Quellen verschieden Perchtold, Perchtolt oder Perdolt geschrieben). – Sterbbuch tom. III, fol. 123. – Ratsprot. 1722 – 1737, 220r/v (erstes Ansuchen am 3. Juli 1731, Ernennung am 12. Juli 1731). – Die Hochzeit dürfte auswärts erfolgt sein, denn in den Badener Pfarrmatriken ist sie nicht vermerkt.
2 Ratsprot. 1722 – 1737, 227r.
3 Sterbbuch tom. III, fol. 142. – Ratsprot. 1722 – 1737, 237r.
4 Ratsprot. 1722 – 1737, 261v.
5 Taufbuch tom. III, fol. 217, 157; tom. IV, fol. 23, 78, 119, 150, 178; Sterbbuch tom. IV, fol. 114, 128.
6 Dienstbuch Rauhenstein 1769, S. 84. – Ratsprot. 1737 – 1742, 6r. – Vgl. StA B, GB 14/1a (Pfundgeld 1695) und ROLLETT IV/1891, 44.
7 Traubuch tom. VI, fol. 56.
8 Ratsprot. 1781 – 1791, 3v.
9 Ratsprot. 1757 – 1765, 298r. – StA B, GB 387/1763.
10 Sterbbuch tom. VI, fol. 113. – Dienstbuch Rauhenstein 1769, S. 84.
11 Ratsprot. 1722 – 1737, 362r-363v.
12 StA B, GB 381/1757.
13 Belegt z.B. beim Succentor Anton Per(ch)told 1731 – 1734 (Ratsprot. 1722 – 1737, 227r, 255r, 318v, 374v).
14 Ratsprot. 1722 – 1737, 372v.
15 StA B, GB 381/1757. – Künftig wiesen die Kirchenrechnungen regelmäßig ein Jahreseinkommen des regens chori von 318 Gulden aus, vgl. z.B. GB 387/1762.
16 StA B, GB 14/1a, Pfundgeld 1695. – Bergbuch Gaming 1712 C, 418r. – Bergbuch Gaming-Mitterberg 1795, 10r.
17 NÖLA BG Baden 37/1.
18 StA B, GB …
19 Belegt z.B. für 1744 (StA B, Empfangsbestätigung von 1744 06 30).
20 Ratsprot. 1766-1780, 72r (Eintragung von 1770 03 06).
21 Ratsprot. 1753 – 1756, 141v.
22 Rudolf MAURER, “Weil ein solches Werckh der Stadt wohl stundte …” Geschichte der Orgeln unserer Pfarrkirche. In: PFARRKIRCHE BADEN ST. STEPHAN, Festschrift zur Orgelweihe (Baden 1987), 8-16, hier 8. – Ratsprot. 1747 – 1753, 257r, 321v, 330v.
23 StA B, GB 381/1753. – Vgl. Johannes RESSEL, Die Seelsorger der Pfarre Baden St.Stephan (MS Baden …).